Illustration
Als freiberufliche Illustratorin fertige ich individuelle Illustrationen.
Illustrationen fallen auf!
Bilder wirken schneller und nachhaltiger als Worte. Sie wecken Interesse und fördern das Verstehen. In Print- und Onlinemedien können Illustrationen vielseitig eingesetzt werden.
Im Portfolio finden Sie Beispiele, die im Rahmen unterschiedlicher Projekte entstanden sind (sortiert nach Themen, Büchern, Infografiken).
Motiv & Bildidee
Sie haben noch keine Bildidee? Anhand Ihrer Texte oder Erläuterungen suche ich für Sie nach Bildmotiven oder entwickle gemeinsam mit Ihnen Ideen. Sie haben schon eine Vorstellung von Ihrer Illustration, dann illustriere ich nach Ihren Vorgaben (Briefing).
Darstellung – Welcher Stil passt?
Klicken Sie durch ein paar Darstellungsbeispiele und schauen Sie ins Portfolio.
Welcher Stil?
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Nutzungsrecht
Wenn Sie eine Illustration in Auftrag geben, erwerben Sie das Recht, die Illustration in einem vereinbarten Rahmen zu nutzen weiterlesen
1 Worum geht es / was soll visualisiert werden?
Projektbeschreibung | Zielgruppe
Haben Sie einen Text, der illustriert werden soll?
Gibt es konkrete Bildideen?
2 Art der Illustration
schwarz-weiß oder farbig | freigestellt oder Vollbild | Sonstiges
3 Stil der Illustration
Welche Arbeiten auf dieser Website kommen Ihren Vorstellungen - bezogen auf die Darstellungsweise - am nächsten? Haben Sie andere Beispielarbeiten?
4 Anzahl und Format
5 Termin / Lieferung der Illustration
6 Wo erscheint die Illustration?
Nutzungsrechte
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Der Umfang der Nutzung hat Einfluss auf die Kosten. Näheres können Sie dem Angebot entnehmen, das ich auf Wunsch für Sie erstelle.
TIPP: Sie können auch später weitere Nutzungsrechte erwerben.
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Ein Bild darf ohne Nutzungsrechte nicht genutzt werden.
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Der/ Die IllustratorIn ist BildurheberIn und kann die Urheberschaft nach dt. Recht nicht veräußern, sondern nur Nutzungsrechte einräumen (siehe Urhebergesetz).
Wie möchten Sie Ihre Illustration nutzen?
Räumlich: | regional, national, europaweit oder weltweit |
Zeitlich: | Zeitraum, Auflage(n) |
Inhaltlich: | ein Medium oder viele Anwendungen |
„Einfaches Nutzungsrecht“ Die Illustratorin darf auch anderen Personen Nutzungsrechte an der Illustration übertragen.
„Ausschließliches Nutzungsrecht“ Andere Personen sind von der Nutzung ausgeschlossen. Nur der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes darf die Illustration – im vereinbarten Umfang – nutzen.